Wenn ich am Arbeitsplatz elektrische Geräte privat nutze, kann das zur fristlosen Kündigung führen. Dabei ist völlig unwichtig, wie hoch der Schaden für den Arbeitgeber ist.
Dr. Ulrich Hörl: „Das Bundesarbeitsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass es nicht auf die Höhe des Vermögensschadens ankommt, sondern auf den Vertrauensmissbrauch, den der Arbeitnehmer begeht. Wenn ich etwas wegnehme kommt es nicht darauf an, ob ich viel oder wenig wegnehme.“
Die Genehmigung für die Benutzung elektrischer Geräte beim Arbeitgeber einzuholen ist immer der beste Weg, am besten schriftlich. Anders ist das, wenn die Nutzung privater elektrischer Geräte wie etwa das Mobiltelefon üblich ist, das heißt zur betrieblichen Übung gehört.
Dr. Ulrich Hörl: „Wenn der Arbeitgeber die Stromentnahme duldet, also er sieht, die Mitarbeiter laden zum Beispiel Handys auf, dann sagt er doch damit auch konkludent „ich genehmige das“.“