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RegioTV - Dr. Jan Schöll zum Thema Poststreik

29.10.2019

Nach dem die Gewerkschaft Verdi nun zu bundesweiten und fristlosen Streiks bei den Mitarbeitern der Deutschen Post aufgerufen hat, bleibt auch hier in Oberschwaben in den kommenden Tagen der ein oder andere Briefkasten leer. Grund des erneuten Arbeitskampfs ist die bevorstehende Ausgliederung vieler Postmitarbeiter in externe Gesellschaften. Für den Verbraucher stellen sich während des Streikes einige Fragen: Was passiert zum Beispiel mit meinen wichtigen Dokumenten, wie der Kündigung des Handyertrags oder der Bewerbung an der Universität? - Unterlagen die fristgerecht beim Empfänger ankommen müssen. 

Dr. Jan Schöll, Rechtsanwalt: „Sorge tragen muss der Absender. Der Absender ist verantwortlich dafür, dass sein Brief rechtzeitig ankommt. Er trägt die Verantwortung dafür und das gilt auch, wenn wir hier im Streikfall sich die Zustellung verzögert. Er kann sich nicht darauf berufen, dass ihn keine Schuld trifft, weil gestreikt wird. Er muss Sorge tragen, dass seine Zustellung rechtzeitig erfolgt.“ 

Wer während des Streiks auf den klassischen Brief verzichten möchte, kann in einigen Fällen durchaus auf Alternativen wie E-Mail oder Fax zurückgreifen. In anderen Fällen wie beispielsweise bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages, ist allerdings nur die Zustellung per Brief rechtskräftig. Beim Einkaufen im Internet gibt es eine Gesetzesänderung zugunsten des Verbrauchers, die auch im Streikfall wirksam ist. 

Dr. Jan Schöll: „Der Onlinekäufer hat in der Regel 14 Tage Zeit, sich zu überlegen ob er die Ware behalten will oder nicht. Jetzt gibt es hier tatsächlich eine Besonderheit zugunsten des Verbrauchers. Möchte er die Ware nicht haben, so muss er innerhalb von 14 Tagen die Widerrufserklärung an den Händler zurückschicken und hier reicht es aus, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der 14-tägigen Frist abgeschickt wurde. Auch wenn dann die Zustellung erst später erfolgt. Hier würde sich der Streik also nicht zu seinen Lasten auswirken. Er muss nur nachweisen können, dass er es rechtzeitig innerhalb der 14 Tage abgeschickt hat. Er ist also gut beraten, wenn er beispielsweise einen Einlieferungsbeleg aufbewahrt.“

Damit wichtige Briefe und Dokumente auch in den kommenden Tagen garantiert rechtzeitig beim Empfänger ankommen, sollten Postkunden auf Expressbriefe oder auf private Postunternehmen umsteigen. 

Autoren

Dr. Jan Schöll

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Jan Schöll
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