Dr. Ulrich Hörl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Ulrich Hörl hat in Freiburg/Breisgau studiert und war dort während dieser Zeit als Volontär zunächst beim Arbeitgeberverband der Badischen Eisen- und Metallindustrie, später im Rahmen der Ausbildung beim Gesamtverband der Arbeitgeber Südhessens in Darmstadt tätig.
Das 2. juristische Staatsexamen legte er in Stuttgart ab und ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Ravensburg tätig, seit 1997 Fachanwalt für Arbeitsrecht. 1998 promovierte er zum Dr. jur.
Dr. Ulrich Hörl ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Neben der Beantwortung aller anfallenden Fragen aus dem Individualarbeitsrecht nimmt auch das kollektive Arbeitsrecht - insbesondere Betriebsverfassung und die Ausarbeitung von Interessenausgleich und Sozialplänen - breiten Raum ein. Daneben ist er auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts und der Vertragsgestaltung tätig.
Er ist freiberuflicher Dozent an den Berufsakademie Ravensburg im Fachbereich Arbeitsrecht sowie Ausbilder bei einem bundesweit tätigen, führenden Schulungsinstitut für betriebliche Führungskräfte und Betriebsräte. Inhouse-Schulungen führt er auf Arbeitgeber- und Betriebsräteseite durch, stets orientiert an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.