Burkhard Kolb
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Kolb absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen.
Nach Abschluss des Referendariats am Landgericht Tübingen begann er 1996 seine Anwaltstätigkeit in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Ravensburg, deren langjähriger Partner er war.
Von Anfang an spezialisierte er sich auf die Fachgebiete Erbrecht und Familienrecht, in denen er jeweils die Fachanwaltstitel führt, sowie auf die Fachgebiete Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge und Vorsorgerecht.
Herr Kolb vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten sowie in den Bereichen Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge, Vorsorgerecht und dem Stiftungsrecht.
Herr Kolb ist Mitautor des im C.H.Beck-Verlag erschienenen Buches „Handbuch Erbengemeinschaft“ und ist als Referent für die DeutscheAnwaltAkadmie tätig.
Weiterhin ist er Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) und war von 2004 bis 2018 ehrenamtlich Richter am Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg.
Herr Rechtsanwalt Kolb ist Ihr Ansprechpartner in den Fachbereichen Erbrecht, Familienrecht, Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge, Vorsorgerecht sowie Stiftungsrecht.