Burkhard Kolb
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Kolb absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen.
Nach Abschluss des Referendariats am Landgericht Tübingen begann er 1996 seine Anwaltstätigkeit in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Ravensburg, deren langjähriger Partner er war.
Von Anfang an spezialisierte er sich auf die Fachgebiete Erbrecht und Familienrecht, in denen er jeweils den Fachanwaltstitel führt.
Herr Kolb vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen und familienrechtlichen Angelegenheiten, wobei Schwerpunkte seiner Tätigkeit die Beratung im Rahmen der Vermögensnachfolge, auch der Unternehmensnachfolge, etwa durch Gestaltung von Übergabeverträgen, Testamenten, Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten nebst Patientenverfügungen, und die Beratung im Rahmen der Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind. Darüber hinaus berät er Mandanten im Stiftungsrecht sowie bei der Errichtung von Familienpools und übernimmt Testamentsvollstreckungen.
Herr Kolb ist Mitautor des im C.H. Beck-Verlag erschienenen Buches „Handbuch Erbengemeinschaft“ und ist als Referent für die DeutscheAnwaltAkadmie tätig.
Weiterhin ist er Schiedsrichter der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten eV (DSE) und war von 2004 bis 2018 ehrenamtlich Richter am Anwaltsgerichtshof Baden-Württemberg.