Im Rahmen der Regelung der Nachfolgegestaltung sind vielschichtige rechtliche Gesichtspunkte zu beachten, insbesondere das Zusammenspiel von Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Die zu regelnden Punkte reichen von der Errichtung einer Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung bis zur Gestaltung der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge und bedürfen individueller Lösungen.
Insbesondere folgende Themenbereiche sind hiervon umfasst:
− Lebzeitige Übertragung von Vermögen, etwa von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen bzw. Immobilien
− Übertragung der eigengenutzten Immobilie auf den Ehegatten
− Errichtung vermögensverwaltender Gesellschaften
− Stiftungsrecht, insbesondere die Gründung von Stiftungen
− Gründung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
− Umwandlung von Einzelunternehmen und Umwandlung von Gesellschaften
− Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem persönlichen Gestaltungswunsch.