Vermögensnachfolge, Unternehmensnachfolge und Vorsorgerecht

Im Rahmen der Regelung der Nachfolgegestaltung sind vielschichtige rechtliche Gesichtspunkte zu beachten, insbesondere das Zusammenspiel von Erbrecht und Gesellschaftsrecht. Die zu regelnden Punkte reichen von der Errichtung einer Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung bis zur Gestaltung der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge und bedürfen individueller Lösungen.

Insbesondere folgende Themenbereiche sind hiervon umfasst:

− Lebzeitige Übertragung von Vermögen, etwa von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen bzw. Immobilien

− Übertragung der eigengenutzten Immobilie auf den Ehegatten

− Errichtung vermögensverwaltender Gesellschaften

− Stiftungsrecht, insbesondere die Gründung von Stiftungen

− Gründung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

− Umwandlung von Einzelunternehmen und Umwandlung von Gesellschaften

− Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem persönlichen Gestaltungswunsch.

Kontakte

Alexander Büker

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediator

Alexander Büker

Burkhard Kolb

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Burkhard Kolb