Wir betreuen Handwerksunternehmen, Architekten und Fachplaner ebenso wie öffentliche Auftraggeber in sämtlichen bau- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten, vom Immobilienerwerb bis zur Bauabnahme und der Abwehr bzw. Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.
So vertrauen beispielsweise die Kreishandwerkerschaft und ihre zahlreichen Mitglieder seit Generationen auf unser Expertenwissen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Bei zahlreichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen geben wir unser Wissen an die Handwerkerschaft weiter und sensibilisieren für Problemstellungen.
Profitieren auch Sie von unserem großen Erfahrungsschatz - ob Vertragsordnung für Immobilienrecht, Vergaberecht, Architektenrecht oder Bauleistungen (VOB), Fundierte rechtliche Kenntnisse gepaart mit technischem Verständnis und der jahrzehntelangen Erfahrung unserer Baurechtsspezialisten lösen wir auch komplexe Fragestellungen.